Eine Voraussetzung für die Korrektur der gerichtlichen Akte des zivilen Status der Änderung des Geschlechts im Zusammenhang ist nicht die chirurgische Behandlung, und so ist es legitim Artikel. 1 L. n. 164 die 1982 dass dieses Recht nicht einschränken (Corte Kosten. n. 221/2015) – In. Seine -

Quelle: Diritto.it