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Recht

Ersatzbefugnisse: einige Überlegungen

L'art. 2 das Gesetz 7 August 1990 n. 241 Es legt fest, dass die Behörden sollten die Verwaltungsverfahren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit einer expliziten Maßnahme abschließen, die es muss innerhalb von dreißig Tagen ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens erlassen werden oder…

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